Geltungsbereich, Änderungen AGB, Zahlungsmittel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der URgym GmbH, Urnäscherstrasse 51, 9104 Waldstatt und dem Mitglied.

 

Mitgliedschaft

Der Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag) ist persönlich und nicht übertragbar. Personen dürfen ab 14 Jahren eine Mitgliedschaft abschliessen. Voraussetzung ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in den Anlagen der URgym GmbH. Abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge gelten als rechtsgültig abgeschlossen, sobald die URgym GmbH die Zahlung erhalten hat. Beim Erwerb eines Abonnements gilt eine Ausweispflicht. Akzeptiert wird ein offizieller/amtlicher Ausweis mit Foto wie z.B. Identitätskarte, Fahrausweis oder Pass.

 

Informationspflicht

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen der URgym GmbH mitzuteilen.

 

Angebot

Die Stornierung von kostenpflichtigen Leistungen ist bis 24 Stunden davor möglich. Zu spät verschobene oder nicht wahrgenommene Termine für kostenpflichtige Leistungen verfallen ersatzlos und werden in Rechnung gestellt. Die URgym GmbH überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und Trainingsgeräte während der regulären Öffnungszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch. Die URgym GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen zu verändern. Alle übrigen bei der URgym GmbH angebotenen Leistungen wie z.B. Getränke, Riegel, Tücher oder Personal Trainings etc. sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen und separat im Voraus zu bezahlen. Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

 

Chiparmband als Mitgliederausweis

Das Chiparmband, das als Mitgliederausweis und Zutrittsmedium dient, muss vom Mitglied einmalig gegen Gebühr von 10 CHF bezogen werden. Die Abgabe an das Mitglied erfolgt in der Regel beim ersten Besuch in der Anlage. Pro Mitglied kann nur ein (1) Chiparmband erworben werden. Bei Verlust muss ein neues Chiparmband bezogen werden. Das Chiparmband ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen und es gilt der Grundsatz: Ohne Chiparmband kein Eintritt. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neues Chiparmband erworben werden.

 

AGB, Hausordnung, Nutzungsreglemente, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gilt die Hausordung einzuhalten. Der Besuch der Anlagen ist untersagt für Mitglieder mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die URgym GmbH schliesst jede diesbezügliche Haftung aus. Im Falle von groben oder wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder die Anweisungen des Personals ist die URgym GmbH berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, den Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Chiparmband respektive den Mitgliederausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Ein Rückforderungsanspruch des Mitglieds für seinen bezahlten Mitgliedschaftsbeitrag ist ausgeschlossen. Bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch das Mitglied ist keine vorgängige Ermahnung erforderlich. Mitgliedern und Drittpersonen ist es untersagt, ohne ausdrückliche, schriftliche Ermächtigung der URgym GmbH in den Räumlichkeiten der Anlagen der URgym GmbH entgeltlich oder unentgeltlich Waren anzubieten oder Dienstleistungen zu erbringen.

 

Zahlung

Der Mitgliedschaftsbeitrag bestimmt sich nach der jeweils geltenden Preisübersicht (www.urgym.ch).

Ohne eingegangene Zahlung besteht keine Zutrittsberechtigung. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots.

 

Haftung

Die Inanspruchnahme der Angebote der URgym GmbH, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens der URgym GmbH wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds. Die URgym GmbH haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Mitgliederausweis etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang oder in der Garderobe hinterlegte Gegenstände. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat der URgym GmbH die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

 

Betriebszeiten und -einstellung

Die verfügbaren Trainingsanlagen und -geräte stehen dem Mitglied mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der für den jeweiligen Bereich ausgewiesenen Betriebszeiten zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

Die Standorte, Betriebszeiten und die Ausstattung der Anlagen der URgym GmbH können jederzeit ändern.

Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung eines oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.

Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer. Aus einer Betriebseinstellung infolge höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

 

Vertragsunterbruch und Ruhezeiten

Die Nichtbenutzung der Anlagen der URgym GmbH berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Mitglieder ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft für die Dauer von mind.

1 bis max. 9 Monaten unterbrochen werden (Ruhezeit), wobei kein Anspruch darauf besteht. Die Ruhezeit muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden.

 

Eine rückwirkende Ruhezeit ist nur bei Krankheit/Unfall möglich.

Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Für Ferien von mind. 1.bis max. 4 Monaten ist innerhalb der Vertragsdauer gegen Vorweisung der Reisedokumente einmalig eine Ruhezeit möglich. Die administrative Gebühr für Ferien-Ruhezeiten beträgt CHF 30.00 Die Ferien- Ruhezeit muss zwingend vor Abwesenheit eingereicht werden.Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Wird eine missbräuchliche Vertragsunterbrechung festgestellt oder ermutet, behält sich die URgym GmbH vor, den Mitgliedschaftsvertrag fristlos und ohne Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages aufzulösen. Betritt das Mitglied die Anlage während einer Vertragsunterbrechung, wird die Vertragsunterbrechung umgehend und unwiderruflich beendet. Rückwirkende Ruhezeiten können nur für Zeiträume, in denen keine Eintritte in die Anlagen der URgym GmbH stattgefunden haben, berücksichtigt werden.

 

Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag und tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.

Der Mitgliedschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende der Vertragsdauer schriftlich per Brief / E-Mail gekündigt werden. Die URgym GmbH weist das Mitglied 3 Monate vor Ende der Vertragsdauer schriftlich per E-Mail auf die Kündigungsfrist sowie die automatische Vertragsverlängerung gemäss der aktuellen Preisübersicht (www.urgym.ch) inkl.

der AGB hin. Nach dem Verstreichen der Kündigungsfrist eingereichte Vertragsunterbrüche oder Ruhezeiten wirken sich nicht rückwirkend auf die Kündigungsfrist aus.

 

Überwachung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass einzelne Bereiche in den Anlagen der URgym GmbH aus Schutz- und Sicherheitsgründen mit Kameras überwacht werden.

Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

 

Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen der URgym GmbH unterliegt der Datenschutzerklärung (www.urgym.ch).

Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der URgym GmbH mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsverträgen der URgym GmbH und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der URgym GmbH weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben.

Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar.

Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert das Mitglied die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung seiner Personendaten.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts und des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist Appenzell Auserrhoden, Schweiz.

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